Link zu: Startseite

Startseite - Institutionen - Wem gehört das Münster? 
Zeiten & TermineDas GotteshausDie BaugeschichteMaß & ZahlRundgang & GalerienInstitutionenWem gehört das Münster?ErzdiözeseDompfarreic-punkt MünsterforumMünsterbauvereinMünsterbauhütteStiftung Freiburger MünsterDommusikShopDas Münster für KinderSponsoren

Wem gehört das Münster Unserer Lieben Frau?

Illustration aus: B. Schaufelberger, Wie die Freiburger ihr M�nster bauten
Illustration aus: B. Schaufelberger, Wie die Freiburger ihr Münster bauten, Herder-Verlag, Neuauflage 2006

Wenn man einmal davon absieht, dass das Freiburger Münster zur Ehre Gottes gebaut und dann unter das Patronat Unserer Lieben Frau Marias gestellt wurde, kann man fragen, wer der grundbuchrechtliche Eigentümer des Kirchenbaus ist. Als Ort des Gebets und des Gottesdienstes gehört das Münster in gewisser Weise allen Gläubigen aus der Dompfarrei, aus der Stadt Freiburg und aus der Erzdiözese Freiburg. Der Erhalt und die Nutzung muss aber stellvertretend für diese Menschen verwaltet werden. Hierzu ist ein Blick in die Geschichte erhellend.

Die ersten Bauherren und die Verwaltung des Münsters bis ins 19. Jahrhundert

Als der Zähringer Herzog Bertold V. um 1200 den Bau des Münsters begann, gehörte das Münster zunächst ihm als Bauherrn. Da seine Familie keine männlichen Nachkommen hatte, übernahm Mitte des 13. Jahrhunderts die Freiburger Bürgerschaft, vertreten durch den Stadtrat, die Verantwortung für den Weiterbau und die Fertigstellung des Münsters. Die Münsterfabrik (fabrica ecclesiae, lat.: Werkhütte, Bauhütte der Kirche) wurde damals als eine selbstständige juristische Person mit eigenem Vermögen eingerichtet, sie ist erstmals im Jahr 1314 erwähnt. Ihr gehört bis heute das Münster sowie das für seine Erhaltung bestimmte Vermögen, der Münsterfabrikfonds. Der Stadtrat bestellte für die Verwaltung des Münsterfabrikfonds eigens so genannte Münsterpfleger.

Die Säkularisation und die Errichtung der Erzdiözese Freiburg

Die Säkularisation zu Beginn des 19. Jahrhunderts, die Trennung von allen kirchlichen und staatlichen Gütern, warf allerdings Eigentums- und Nutzungsfragen auf. Wer sollte nun den Münsterfabrikfonds verwalten und speisen? Sollte es die Stadt Freiburg tun, die nun aber als politische Größe von der Religion zu trennen war, oder die Münsterpfarrei, die stets für das kirchliche Leben im Münster sorgte?

Anfang des 19. Jahrhunderts wurden im Rahmen der Säkularisation die kirchlichen Grenzen der Bistümer den politischen Landesgrenzen angeglichen. Aus diesem Grund wurde das über 1000 Jahre alte Bistum Konstanz aufgelöst. Die 1821/27 neu errichtete Erzdiözese Freiburg hat das Freiburger Münster zu ihrer Bischofskirche, zum bischöflichen Dom, erhoben. Seither kommen der Erzdiözese und der Dompfarrei (so der neue Name der Münsterpfarrei) die Nutzungsrechte am Münster gemeinsam zu.

Münsterfabrikfonds, Domfabrikfonds, Münsterbauverein und Münsterstiftung

Erhalt des Bauwerks
Der Erhalt des Bauwerks ist eine beständige und kostenintensive Herausforderung
Foto: Johanna Quatmann

Die mit der Säkularisation und der Errichtung der Erzdiözese aufgeworfenen Eigentumsfragen haben die Stadt, die Erzdiözese und die Dompfarrei am 9. Januar 1901 in einem Vertrag geregelt. Darin ist festgelegt, dass die Münsterfabrikstiftung juristischer Eigentümer des Freiburger Münsters ist und dass der Stiftungsrat der Dompfarrei die Münsterfabrik verwaltet. Erster Vorsitzender des Stiftungsrates ist der Dompfarrer.

Als grundbuchrechtlicher Eigentümer ist die Münsterfabrik zunächst in allen Bereichen des Münsters baupflichtig. Neben den Münsterfabrikfonds, der bis heute die Pflege der Dächer, des Steinwerks und der Skulpturen im Innern, der Hauptportalhalle und des Freiburger Fastentuchs verantwortet, trat mit der Erzdiözese der Domfabrikfonds, der für die besonderen Bedürfnisse einer Bischofskirche eingerichtet wurde. Beide Stiftungen werden aus überwiegend kirchlichen Geldern gespeist. Dompfarrei und Erzdiözese unterhalten die Altäre, die Glocken, die Orgeln, die Heizung und die Gottesdienste. Auch über entsprechende größere Baumaßnahmen der Münsterfabrik entscheiden Erzdiözese und Dompfarrei unter Einbezug des staatlichen Denkmalamtes gemeinsam, die Bauleitung übernimmt das Erzbischöfliche Bauamt.

Um zum Erhalt des Münsters beizutragen, haben Ende des 19. Jahrhunderts engagierte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Freiburg den Münsterbauverein gegründet. Der Verein und seine Bauhütte haben das Ziel, das äußere Steinwerk des Münsters zu erhalten, zu pflegen und zu erneuern.  Der Münsterbauverein erhält dazu Zuwendungen der Kirche der Kirche, des Landes Baden-Württemberg sowie der Stadt Freiburg. Er hat eigene Einnahmen aus Mitgliederbeiträgen, aus Spenden und Vermächtnissen zur Verfügung.

Im Dezember 2000 gründeten drei Freiburger Bürger und ein Bankinstitut die gemeinnützige Stiftung Freiburger Münster, deren Erträge zu je 50% an Münsterfabrikfonds und Münsterbauverein fließen und zu der man jeden beliebigen Betrag zustiften kann. Auch kann die Stiftung rechtlich unselbständige Stiftungen, die den Namen des Stifters tragen, treuhänderisch verwalten.

Markus Aronica

 

Literatur:

Hugo Ott, Wem gehört das Freiburger Münster? Zu einer häufig gestellten Frage, in: Münsterblatt, Jahresschrift des Freiburger Münsterbauvereins, Nr. 12 (2005).

Fr, 10.09.2010
vorige Termine
weitere Termine
Erzdiözese Freiburg
©2007 Freiburger Münster