
Wem gehört das Münster Unserer Lieben Frau?Wenn man einmal davon absieht, dass das Freiburger Münster zur Ehre Gottes gebaut und dann unter das Patronat Unserer Lieben Frau Marias gestellt wurde, kann man fragen, wer der grundbuchrechtliche Eigentümer des Kirchenbaus ist. Als Ort des Gebets und des Gottesdienstes gehört das Münster in gewisser Weise allen Gläubigen aus der Dompfarrei, aus der Stadt Freiburg und aus der Erzdiözese Freiburg. Der Erhalt und die Nutzung muss aber stellvertretend für diese Menschen verwaltet werden. Hierzu ist ein Blick in die Geschichte erhellend. Die ersten Bauherren und die Verwaltung des Münsters bis ins 19. JahrhundertAls der Zähringer Herzog Bertold V. um 1200 den Bau des Münsters begann, gehörte das Münster zunächst ihm als Bauherrn. Da seine Familie keine männlichen Nachkommen hatte, übernahm Mitte des 13. Jahrhunderts die Freiburger Bürgerschaft, vertreten durch den Stadtrat, die Verantwortung für den Weiterbau und die Fertigstellung des Münsters. Die Münsterfabrik (fabrica ecclesiae, lat.: Werkhütte, Bauhütte der Kirche) wurde damals als eine selbstständige juristische Person mit eigenem Vermögen eingerichtet, sie ist erstmals im Jahr 1314 erwähnt. Ihr gehört bis heute das Münster sowie das für seine Erhaltung bestimmte Vermögen, der Münsterfabrikfonds. Der Stadtrat bestellte für die Verwaltung des Münsterfabrikfonds eigens so genannte Münsterpfleger. Die Säkularisation und die Errichtung der Erzdiözese FreiburgDie Säkularisation zu Beginn des 19. Jahrhunderts, die Trennung von allen kirchlichen und staatlichen Gütern, warf allerdings Eigentums- und Nutzungsfragen auf. Wer sollte nun den Münsterfabrikfonds verwalten und speisen? Sollte es die Stadt Freiburg tun, die nun aber als politische Größe von der Religion zu trennen war, oder die Münsterpfarrei, die stets für das kirchliche Leben im Münster sorgte? Anfang des 19. Jahrhunderts wurden im Rahmen der Säkularisation die kirchlichen Grenzen der Bistümer den politischen Landesgrenzen angeglichen. Aus diesem Grund wurde das über 1000 Jahre alte Bistum Konstanz aufgelöst. Die 1821/27 neu errichtete Erzdiözese Freiburg hat das Freiburger Münster zu ihrer Bischofskirche, zum bischöflichen Dom, erhoben. Seither kommen der Erzdiözese und der Dompfarrei (so der neue Name der Münsterpfarrei) die Nutzungsrechte am Münster gemeinsam zu. Münsterfabrikfonds, Domfabrikfonds, Münsterbauverein und MünsterstiftungDie mit der Säkularisation und der Errichtung der Erzdiözese aufgeworfenen Eigentumsfragen haben die Stadt, die Erzdiözese und die Dompfarrei am 9. Januar 1901 in einem Vertrag geregelt. Darin ist festgelegt, dass die Münsterfabrikstiftung juristischer Eigentümer des Freiburger Münsters ist und dass der Stiftungsrat der Dompfarrei die Münsterfabrik verwaltet. Erster Vorsitzender des Stiftungsrates ist der Dompfarrer. Markus Aronica
Literatur: Hugo Ott, Wem gehört das Freiburger Münster? Zu einer häufig gestellten Frage, in: Münsterblatt, Jahresschrift des Freiburger Münsterbauvereins, Nr. 12 (2005). |
|
07:00 Messfeier |
|
07:30 Beichtgelegenheit |
|
08:00 Messfeier |
|
12:05 Mittagsmeditation |
|
17:45 Abendlob im Hochchor |
|
18:30 Messfeier |