Aus Liebe zum Münster Gutes tun

 
Nicht alleine die farbigen Fenster sondern auch viele andere sakrale Kunstwerke sind Zeugen für die zahlreichen Stifter und Unterstützer, die sich seit mehr als 700 Jahren für das Freiburger Münster einsetzen. Die Freiburger Münsterstiftung, die bis Mitte 2017 "Stiftung Freiburger Münster" hieß, reiht sich in diese Tradition ein. Sie wurde Ende 2000 als gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts gegründet. Die Aufgabe einer Stiftung ist es, Vermögen zu bilden, zu bewahren und aus den erwirtschafteten Erträgen den Stiftungszweck zu erfüllen. Die Erträge der Freiburger Münsterstiftung kommen jeweils zur Hälfte dem Münsterfabrikfonds sowie dem Münsterbauverein zugute.
 
 
 
 

Stifter werden

Es bestehen mehrere Möglichkeiten, die Freiburger Münsterstiftung zu unterstützen. Neben finanziellen Zuwendungen an die Hauptstiftung oder die Treuhandstiftungen ist die Errichtung eigener Treuhandstiftungen ein oft gewählter Weg.

Treuhandstiftungen

Treuhandstiftungen unter dem „Dach“ der Freiburger Münsterstiftung sind rechtlich unselbständige Stiftungen unter selbst gewähltem Namen. So können die Stifterinnen und Stifter sich ein persönliches Andenken schaffen oder andere Personen ehren. Treuhandstiftungen sind von 25.000 Euro an möglich, die Stifterinnen und Stifter können den Grundstock ihrer Stiftungen aber jederzeit durch eigene Zuwendungen erhöhen. Die Treuhandstiftungen werden ohne weitere Belastungen dauerhaft von der Hauptstiftung verwaltet. Die Namen der Treuhandstiftungen erscheinen, soweit erwünscht, jährlich im „Münsterblatt“ des Münsterbauvereins und sind auch hier einsehbar.

Stifterdarlehen

Zinsfreie Stifterdarlehen bieten eine weitere Möglichkeit zur Unterstützung des Münsters. Der Stifter kann das gegebene Darlehen jederzeit kündigen. Er erhält dann das Kapital zurück. Selbstverständlich ist die „Umwandlung“ eines Stifterdarlehens in eine endgültige Stiftung möglich.

Spenden zu persönlichen Anlässen

Zunehmend wird die Stiftung aus Anlass von „runden“ Geburtstagen, Jubiläen oder Todesfällen mit Anlassspenden bedacht. (Bankverbindungen der Hauptstiftung und Treuhandstiftungen).

Zuwendungen im Todesfall

Die Freiburger Münsterstiftung wurde schon mehrfach mit einem konkreten Betrag durch ein Vermächtnis begünstigt oder als Erbe bedacht. Die Erblasser zeigen hier über ihren Tod hinaus ihre Verbundenheit mit dem Münster. Bei derartigen Verfügungen fällt keine Erbschaftsteuer an.

Vermögen der Stiftung

Das Vermögen der Stiftung Freiburger Münster beläuft sich auf über sechs Millionen Euro und wächst jährlich an. Seit 2001 wurden über 1,8 Millionen Euro an Erträgen ausgeschüttet. Dadurch konnte die Stiftung unter anderem die Sanierung des Münsterturms unterstützen, die Restaurierung der Apostelfiguren im Inneren des Münsters ermöglichen und sich an der Renovierung der südlichen Kaiserkapelle im Kapellenkranz beteiligen. Auch zur Sanierung der drei Patronatssäulen vor dem Hauptportal des Freiburger Münsters trug die Freiburger Münsterstiftung bei. Derzeit hilft sie bei der Sanierung der Böcklin-Kapelle im Chorumgang.

Steuerliche Vergünstigungen

Der Staat fördert sowohl die Gründung von Stiftungen als auch laufende Zuwendungen an diese durch Steuervergünstigungen. Für alle Zuwendungen an die Freiburger Münsterstiftung sowie an die Treuhandstiftungen unter deren Dach erhalten Sie eine Bestätigung.

Persönliches Gespräch

Die hier gegebenen Informationen sind als erste Anregung gedacht. Gerne stehen die Mitglieder des Vorstands für ein persönliches Gespräch über die Freiburger Münsterstiftung zur Verfügung.